ARTIKEL 1: Anwendbarkeit
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Kostenvoranschläge und Vereinbarungen, darunter inbegriffen die Lieferung von Waren und die Erbringung von Dienstleistungen, nachstehend "Auftrag" genannt, von PianoDisc Europe, nachstehend "PD EU" genannt.
1.2. Ein Käufer der einmal gemäß den vorliegenden Geschäftsbedingungen von PD EU gekauft hat, erklärt sich bei danach eventuell mündlich, schriftlich, telefonisch oder auf andere Weise übermittelten Aufträgen stillschweigend mit der Anwendbarkeit dieser Geschäftsbedingungen einverstanden, unabhängig davon ob ein solcher Auftrag schriftlich bestätigt wurde.
ARTIKEL 2: Angebote
2.1. Alle Angebote und Sonderangebote sind freibleibend, sofern im Angebot nicht ausdrücklich anders angegeben. PD EU behält sich das Recht vor, das Angebot innerhalb von fünf Tagen nach Erhalt der Bestätigung zurückzuziehen.
2.2. Ungeachtet dessen sind die Angebote von PD EU 30 Tage gültig, sofern im Angebot nicht ausdrücklich anders angegeben.
2.3. Wird ein Angebot von PD EU schriftlich bestätigt und hat der Käufer innerhalb von vierzehn Tagen nach dem Datum keine Einwände gegen PD EU geltend gemacht, ist die Auftragsbestätigung für beide verbindlich. Unter einer Auftragsbestätigung ist auch eine schriftliche Bestätigung von PD EU zu verstehen, von dem was zwischen beiden Parteien besprochen und mündlich vereinbart wurde.
ARTIKEL 3: Preis und Preisanpassung
3.1. Alle vereinbarten Preise sind verbindlich und verstehen sich zuzüglich der jeweils fälligen Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.
3.2. PD EU ist berechtigt, in den ersten drei Monaten nach Vertragsabschluss gegebenenfalls die vereinbarten Preise zu erhöhen. In diesem Fall ist der Käufer berechtigt, den Vertrag durch schriftliche Erklärung drei Wochen lang nach dieser Änderung aufzulösen.
ARTIKEL 4: Zahlungen
4.1. Sofern sich aus den Rechnungen nichts anderes ergibt, muss die Zahlung vor Lieferung erfolgen, wobei das Rechnungsdatum als äußerste Zahlungsfrist gilt.
4.2. Wird diese Zahlungsfrist überschritten, gerät der Käufer rechtlich gesehen in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf. Der Käufer schuldet - ungeachtet seiner sonstigen Verpflichtungen - ab dem Fälligkeitstermin Zinsen in Höhe von 1% pro Monat. Alle außergerichtlichen Kosten trägt der Käufer mit maximal 15% der ausstehenden Gesamtsumme. Im Falle des Verzuges ist PD EU berechtigt, noch nicht erfüllte Vereinbarungen oder Teile davon schriftlich zu entbinden, unbeschadet des Erfüllungs- und / oder Schadensersatzrechts von PD EU. Eingehende Zahlungen des im Verzug seienden Käufers werden zunächst von den außergerichtlichen Kosten und Zinsen abgezogen. Danach wird der verbleibende Betrag von der(den) ausstehenden Rechnung(en) abgebucht.
4.3. PD EU behält sich das Recht vor, bei zweifelhafter Bonität und (möglicher) mangelnder Zahlungsfähigkeit des Käufers Sicherheiten vom Käufer zu verlangen. Unterlässt der Käufer dies, ist PD EU berechtigt, die Lieferung auszusetzen oder den Vertrag einseitig zu kündigen.
4.4. Alle hieraus anfallenden Gerichtskosten gehen zu Lasten des Käufers.
ARTIKEL 5: Lieferung / Lieferzeit
5.1. PD EU wird bei der Ausführung von Produktaufträgen größtmögliche Sorgfalt walten lassen.
5.2. Von PD EU akzeptierte Bestellungen werden in einem angemessenen Zeitrahmen und grundsätzlich innerhalb von 30 Tagen ausgeführt. Ist eine andere Lieferzeit vereinbart, wird die Ware innerhalb einer angemessenen Frist geliefert.
5.3. Die Lieferung gilt zu dem Zeitpunkt als erfolgt, wenn die Ware an den Käufer übergeben wurde oder die vom Käufer angegebene Adresse erreicht hat (DAP, Delivered At Place, Incotrans 2010). Wenn der Käufer selbst für den Transport der Ware verantwortlich ist, geschieht dies ganz auf eigenes Risiko und auf eigene Kosten. Die Lieferung gilt zum Zeitpunkt der tatsächlichen Lieferung der Ware durch PD EU als erfolgt.
5.4. Das Risiko der Beschädigung und / oder des Verlusts von Produkten liegt bei PD EU bis zum Zeitpunkt der Lieferung an den Verbraucher oder einen im Voraus benannten und dem Unternehmer mitgeteilten Vertreter, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
5.5. Ab dem Zeitpunkt der Lieferung ist die Ware vollständig eigenes Risiko des Käufers.
5.6. Verzögert sich die Lieferung oder kann eine Bestellung nicht oder nur teilweise ausgeführt werden, wird dies dem Käufer spätestens 30 Tage nach Auftragserteilung mitgeteilt. In diesem Fall hat der Käufer das Recht den Vertrag kostenlos zu kündigen.
5.7. Nach Kündigung gemäß dem vorstehenden Absatz erstattet PD EU den vom Käufer gezahlten Betrag unverzüglich zurück.
5.8. Überschreiten der vereinbarten Lieferzeit gibt dem Käufer niemals das Recht auf Schadenersatz.
ARTIKEL 6: Zahlungsverzug der Gläubiger
6.1. Ist der gekaufte Gegenstand, unabhängig von der vereinbarten Transport- und Versandart, zur Abnahme für den Käufer bereit und hat PD EU dies dem Käufer mitgeteilt, ist der Käufer zur sofortigen Abnahme verpflichtet. Die Nichteinhaltung dieser Verpflichtung gibt PD EU das Recht, die Ware auf Kosten und Risiko des Käufers einzulagern bzw. eingelagert zu lassen und dem Käufer in Rechnung zu stellen, ohne dass danach die Zahlung für eine noch nicht erfolgten Abnahme verweigert werden kann.
ARTIKEL 7: Gewährleistung & Reklamationen:
7.1. Reklamationen sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 8 Tagen nach Lieferung schriftlich bei PD EU einzureichen. Nach Ablauf der vorgenannten Frist gilt die gelieferte Ware als vom Käufer unwiderruflich angenommen.
7.2. Die Gewährleistungspflicht erstreckt sich niemals über ausdrücklich festgelegte Qualitätsbedingungen und / oder ausdrücklich vereinbarte Qualitätsnormen hinaus. Ist eine Beanstandung unter Beachtung der vorstehenden Bestimmungen berechtigt, hat der Käufer das Recht auf Nachbesserung oder Ersatz, beziehungsweise Auflösung des Vertrages.
7.3. Für eventuellen Schadensersatz haftet PD EU bis zu der Höhe, für die PD EU diesbezüglich versichert ist. Kommt der Käufer seiner Zahlungsverpflichtung nicht nach, erlischt jegliche Gewährleistungspflicht.
ARTIKEL 8: Eigentumsvorbehalt
8.1. PD EU behält sich das Eigentumsrecht an allen gelieferten / oder noch an den Käufer zu liefernden Waren vor, bis der Käufer den Kaufpreis, und alles andere was der Käufer PD EU vertragsmäßig schuldet, bezahlt hat.
8.2. Solange das Eigentum an der gelieferten Ware nicht auf den Käufer übergegangen ist, ist der Käufer nicht berechtigt, das Eigentum der gelieferten Ware zu übertragen, zu verpfänden oder in sonstiger Weise zu belasten, zu entfremden oder zur Nutzung zu überlassen, unter welchem Namen dann auch.
8.3. Verkauft der Käufer die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware dennoch an einen Dritten, so ist er verpflichtet, die aus diesem Verkauf resultierenden Beträge und / oder Forderungen an PD EU abzutreten. Etwaige Forderungen gehen durch Abtretung an PD EU über.
8.4. Der Käufer ist verpflichtet PD EU zu informieren, wenn die unter Eigentumsvorbehalt von PD EU stehende Ware durch Dritte beschlagnahmt ist oder genommen wird.
ARTIKEL 9: Anwendbares Recht und zuständiges Gericht
9.1. Auf alle Vereinbarungen zwischen PD EU und dem Käufer findet niederländisches Recht Anwendung, sofern nicht anders angegeben.
9.2. Alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag werden ausschließlich vom zuständigen Gericht am Wohnort des Verkäufers beigelegt.
In Zusammenarbeit mit Klarna Bank AB (publ), Sveavägen 46, 111 34 Stockholm, Schweden, bieten wir die folgenden Zahlungsoptionen an. Die Zahlung erfolgt jeweils an Klarna:
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